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Voraussetzungen
Voraussetzung
für das Projekt ist die Information und Einverständniserklärung
der Patienten und Patientinnen, ohne die kein Kontakt zum
nachsorgenden Arzt/Ärztin aufgenommen werden darf. Da in
Baden-Württemberg nicht die Widerspruchsregelung wie z.B.
in Bayern gesetzlich verankert ist, muss jeder/jede
potenzielle Projektteilnehmer/-teilnehmerin informiert
werden und durch Unterschrift der Nachfrage zustimmen. Um
den Aufwand für die Patientinnen und Patienten so gering
wie möglich zu gestalten und die Rücklaufquote der
Einverständniserklärungen zu erhöhen, haben wir und
werden wir parallel dazu die Vorgehensweise der Einverständniseinholung
weiter optimieren.

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