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Voraussetzungen


 

Voraussetzung für das Projekt ist die Information und Einverständniserklärung der Patienten und Patientinnen, ohne die kein Kontakt zum nachsorgenden Arzt/Ärztin aufgenommen werden darf. Da in Baden-Württemberg nicht die Widerspruchsregelung wie z.B. in Bayern gesetzlich verankert ist, muss jeder/jede potenzielle Projektteilnehmer/-teilnehmerin informiert werden und durch Unterschrift der Nachfrage zustimmen. Um den Aufwand für die Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu gestalten und die Rücklaufquote der Einverständniserklärungen zu erhöhen, haben wir und werden wir parallel dazu die Vorgehensweise der Einverständniseinholung weiter optimieren.

 

 

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